Netzanschluss
Mittelspannung oder Hochspannung
Die verbreitetste Annahme in dieser Frage ist, dass es eine Megawattgrenze gibt, ab der ein Anschluss in die Hochspannung wechselt. Eine solche Grenze existiert bundesweit nicht.
Die Grenze verläuft am Anschlusspunkt, nicht an der Leistung
VDE-AR-N 4110 gilt für Kundenanlagen, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, VDE-AR-N 4120 für den Anschluss an das Hochspannungsnetz. Welche der beiden Regeln anzuwenden ist, folgt also aus der Spannungsebene des Anschlusspunktes und nicht aus der Anschlussleistung.
Das ist mehr als eine formale Feinheit. Es bedeutet, dass die Frage nach der Spannungsebene beim Netzbetreiber liegt und im Einzelfall entschieden wird, und dass eine Planung, die sich auf eine allgemein gültige Leistungsschwelle stützt, auf eine Regel setzt, die es nicht gibt.
Der VDE FNN sagt ausdrücklich, dass eine allgemeine Aussage nicht möglich ist
In seinem Hinweis zur Ermittlung von Netzanschlusspunkten hält der VDE FNN fest, dass die technische Eignung einer Spannungsebene maßgeblich von der Übertragungsfähigkeit der eingesetzten Betriebsmittel abhängt, und dass diese sich je Verteilnetzbetreiber unterscheiden kann, weshalb eine allgemeingültige Aussage zur Übertragungsfähigkeit technisch nicht möglich ist.
Er ergänzt, dass die grundsätzliche technische Eignung einer Spannungsebene für die geplante Anschlussleistung nicht zwangsläufig dazu führt, dass der Anschluss auch in dieser Netzebene erfolgen kann, und dass eine Einzelfallbetrachtung in jedem Fall erforderlich ist.
Orientierungswerte der Übertragungsfähigkeit
| Ebene | Größenordnung | Wofür der Wert taugt |
|---|---|---|
| Mittelspannung 10 kV | rund 6.200 kVA | Erste Einordnung, ob eine Ebene überhaupt in Frage kommt |
| Mittelspannung 20 kV | rund 11.000 kVA | Erste Einordnung |
| Mittelspannung 30 kV | rund 22.000 kVA | Erste Einordnung |
| Umspannung Hochspannung zu Mittelspannung | 40 MVA je Transformator | Größenordnung eines Umspannwerkstransformators |
| Hochspannung 110 kV | rund 130.000 kVA | Erste Einordnung |
Orientierungswerte aus dem Hinweis des VDE FNN zur Ermittlung von Netzanschlusspunkten. Sie ersetzen die Einzelfallbetrachtung ausdrücklich nicht und sind keine Zusage einer Anschlussleistung.
Wie ein Netzbetreiber es tatsächlich staffelt
| Anschlussleistung | Ebene nach dem Korridor dieses Netzbetreibers |
|---|---|
| unter 100 kW | Niederspannungsnetz |
| 100 kW bis 300 kW | Station Mittelspannung zu Niederspannung |
| 300 kW bis 5.000 kW | Mittelspannungsnetz |
| über 5.000 kW | Umspannwerk Hochspannung zu Mittelspannung |
Ein veröffentlichter Leistungskorridor aus den ergänzenden technischen Anschlussbedingungen eines Netzbetreibers, gültig ab 1. November 2025. Er zeigt die Größenordnung und gilt für dieses Netz. Andere Netzbetreiber staffeln anders, und genau das ist der Punkt.
Was in der Praxis wirklich entscheidet
Netzbetreiber setzen eigene Verfahrensschwellen, die mit der Wahl der Ebene nicht identisch sind. Stromnetz Berlin nennt beispielsweise eine Grenze, oberhalb derer ein Repartierungsverfahren erforderlich wird, und eine weitere, ab der sich der Antragsweg ändert. Solche Werte gelten für dieses Netz und sind nicht übertragbar.
Eine Sonderregel betrifft nicht öffentliche Netze. Liegt der Anschluss einer Bezugsanlage oder einer Mischanlage in einem nicht öffentlichen Mittelspannungsnetz, dessen eigener Anschluss an das öffentliche Netz jedoch in der Hochspannung liegt, sind nach dem Anwendungsbereich der Mittelspannungsregel die Technischen Anschlussregeln für das Hochspannungsnetz anzuwenden.
Eine häufig zitierte Grenze von 20 Megawatt taucht in Herstellerbeiträgen auf. In den Anwendungsregeln und in den Hinweisen des VDE FNN steht sie nicht.
Quellen
| Quelle | Was dort steht |
|---|---|
| VDE-AR-N 4110, veröffentlichter Anwendungsbereich | Mittelspannungsnetz, Drehstrom 50 Hz, größer 1 kV bis kleiner 60 kV, einschließlich reiner Bezugsanlagen |
| VDE-AR-N 4120, veröffentlichter Anwendungsbereich | Hochspannungsnetz, genannt wird das 110-kV-Drehstromnetz mit 50 Hz |
| VDE FNN Hinweis zur Ermittlung von Netzanschlusspunkten | Keine allgemeingültige Aussage zur Übertragungsfähigkeit möglich, Einzelfallbetrachtung erforderlich, Orientierungswerte je Ebene |
| EnWG § 17 Abs. 1 | Anschluss zu angemessenen und diskriminierungsfreien technischen und wirtschaftlichen Bedingungen |
Geprüft am 9. September 2026. Die Anwendungsregeln selbst sind kostenpflichtig, wiedergegeben ist der jeweils frei veröffentlichte Anwendungsbereich.
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Daverlan Power Systems (2026). Mittelspannung oder Hochspannung, welche Spannungsebene der Anschluss braucht. https://daverlan.com/de/netzanschluss/spannungsebene/
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