Netzanschluss

Netzanschluss in der Mittelspannung

Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz entscheidet über Zeitplan und Budget eines Projekts, oft schon, bevor über das erste Betriebsmittel gesprochen wird.

Wer einen Batteriespeicher, einen Ladepark, ein Rechenzentrum oder eine Betriebserweiterung plant, verhandelt zuerst mit dem Netzbetreiber und erst danach über Transformatoren. Deshalb scheitern manche Projekte, bevor überhaupt eine Spezifikation entsteht.

So läuft ein Mittelspannungsanschluss ab

  1. Netzanschlussbegehren

    Mit dem Netzanschlussbegehren beantragen Sie beim zuständigen Netzbetreiber den Anschluss und nennen Standort, gewünschte Leistung und Art der Anlage. Formulare und Fristen legt jeder Netzbetreiber selbst fest.

  2. Netzverträglichkeitsprüfung

    Der Netzbetreiber prüft, ob und an welchem Punkt seines Netzes die beantragte Leistung aufgenommen werden kann und welche Spannungsebene dafür in Frage kommt.

  3. Anschlusszusage und Kosten

    Mit dem Ergebnis nennt der Netzbetreiber den Anschlusspunkt und die Kosten, darunter die Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss, der sich nach der bestellten Anschlussleistung richtet.

  4. Planung nach VDE-AR-N 4110 und TAB

    Ihre Kundenanlage wird nach VDE-AR-N 4110 und den ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers geplant. Erst damit steht die Spezifikation für Station, Schaltanlage und Transformator fest.

  5. Errichtung und Inbetriebsetzung

    Ein qualifizierter Anlagenerrichter baut die Anlage und erstellt das Inbetriebsetzungsprotokoll. Für den Betrieb wird ein technischer Betriebsführer mit Schaltberechtigung benannt.

TAB Mittelspannung und VDE-AR-N 4110

Die technischen Anschlussregeln für das Mittelspannungsnetz stehen in VDE-AR-N 4110. Jeder Netzbetreiber ergänzt sie durch eigene Technische Anschlussbedingungen, die TAB Mittelspannung. Darin legt er unter anderem fest, welche Ausgabe der Anwendungsregel gilt, wie gemessen wird und welche Schutztechnik gefordert ist.

Für die Beschaffung heißt das: Die TAB des zuständigen Netzbetreibers gehören zur Spezifikation. Eine Schaltanlage, die den Vorgaben eines anderen Netzbetreibers entspricht, passt deshalb nicht automatisch.

Netzverträglichkeitsprüfung und Netzanschlusskapazität

Die Netzverträglichkeitsprüfung klärt, ob das Netz an einer Stelle die zusätzliche Leistung tragen kann. Fehlt die Kapazität, darf der Netzbetreiber den Anschluss nur mit Nachweis und mit einer Begründung in Textform verweigern. Diese Begründung muss aussagekräftige Informationen über die erforderlichen Ausbaumaßnahmen und deren Kosten enthalten.

Kosten des Netzanschlusses

Zum Anschluss gehören zwei Kostenblöcke des Netzbetreibers: die Kosten für die Herstellung des Anschlusses und der Baukostenzuschuss für die bereitgestellte Leistung. Beide kommen zum Preis der Station hinzu, unabhängig davon, wo Sie die Betriebsmittel beschaffen.

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Häufige Fragen

Was steht in den TAB Mittelspannung?

Die TAB enthalten die Ergänzungen des Netzbetreibers zur Anwendungsregel VDE-AR-N 4110, etwa zur gültigen Ausgabe, zur Messung und zur Schutztechnik. Maßgeblich sind die Bedingungen des Netzbetreibers, an dessen Netz Sie anschließen.

Wer trägt die Kosten des Netzanschlusses?

Der Anschlussnehmer trägt die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss nach den Regeln des Netzbetreibers. Station und Betriebsmittel kommen als eigener Posten hinzu.