
Rechenzentrum
Kühlung für das Rechenzentrum
Für die Kühlung im Rechenzentrum spezifizieren Sie Präzisionsklimageräte, In-Row-Kühler, Kaltwassersätze und Kühlmittelverteiler für die Flüssigkeitskühlung nach Kälteleistung, Temperaturen und Redundanz.
- Gerät
- CRAH, CRAC, In-Row, Rücktürkühler, CDU, Kaltwassersatz
- Kälteleistung
- kW abgeführte Wärmeje Gerät und gesamt
- Wärmeübertragung
- Kaltwasser, Direktverdampfung, Flüssigkeit
- Temperaturen
- Vorlauf und Rücklaufoder der CDU-Kreislauf
- Redundanz
- N+1 oder 2Nnach dem Planungskonzept
Die Kühlung spezifizieren Sie nach Wärmelast und Temperaturen. Bei luftgekühlten Räumen zählen Zuluft- und Rücklufttemperatur. Bei flüssigkeitsgekühlten Racks zählen der Sekundärkreislauf, den der Kühlmittelverteiler versorgt, sein Volumenstrom und seine Grädigkeit zum Kühlwasser des Gebäudes.
Über das Kältemittel entscheidet heute neben der Planung auch das Recht. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Kaltwassersätze über 12 kW nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Kältemittel ein Treibhauspotenzial von 750 oder mehr hat. Ausgenommen sind Fälle, in denen Sicherheitsvorschriften am Standort ein solches Kältemittel erfordern. Präzisionsklimageräte, Rücktürkühler, Flüssigkeit-Flüssigkeit-CDU und Trockenkühler enthalten selbst kein fluoriertes Gas. Die Regel trifft den Kaltwassersatz oder Verflüssigersatz dahinter.
Was festzulegen ist
| Merkmal | Übliche Optionen | Bestimmt durch |
|---|---|---|
| Gerät | CRAH, CRAC, In-Row, Rücktürkühler, CDU, Kaltwassersatz, Trockenkühler | Raumaufteilung und Rackdichte |
| Kälteleistung | kW je Gerät und gesamt, bei festgelegten Temperaturen | IT-Last und Wachstum |
| Rackdichte | kW je Rack | Luft- oder Flüssigkeitskühlung und Größe der CDU |
| Kühlmittel | Wasser, Wasser-Glykol, dielektrische Flüssigkeit | Rackplattform und Kühlwasser des Gebäudes |
| Wärmeübertragung | Kaltwasser, Direktverdampfung, direkte Flüssigkeitskühlung | Auslegung von Kälteanlage und Rack |
| Temperaturen | Zu- und Rückluft oder Vor- und Rücklauf des Wassers | Auslegungsbereich |
| CDU-Kreislauf | Volumenstrom in l/min, Grädigkeit | Die flüssigkeitsgekühlten Racks |
| Redundanz | N+1, 2N | Verfügbarkeitskonzept |
Kältemittelgrenzen für neue Geräte in der EU
| Gerät | Verboten ab | Kältemittel mit Treibhauspotenzial |
|---|---|---|
| Kühler (Kaltwassersätze) über 12 kW | 1. Januar 2027 | 750 oder mehr |
| In sich geschlossene Klimaanlagen (Monoblock), über 12 bis 50 kW | 1. Januar 2027 | 150 oder mehr |
| In sich geschlossene Klimaanlagen über 50 kW | 1. Januar 2030 | 150 oder mehr |
| Splitsysteme über 12 kW | 1. Januar 2029; 1. Januar 2033 | 750 oder mehr; danach 150 oder mehr |
Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV, Nummern 7, 8 und 9, Inverkehrbringen. Jede Nummer enthält eine Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort Kältemittel mit niedrigerem Treibhauspotenzial ausschließen.
Was das Energieeffizienzgesetz von der Kühlung verlangt
| Rechenzentrum | Anforderung | Ab |
|---|---|---|
| Betrieb vor dem 1. Juli 2026 | PUE höchstens 1,5 im Jahresmittel | 1. Juli 2027 |
| Betrieb vor dem 1. Juli 2026 | PUE höchstens 1,3 im Jahresmittel | 1. Juli 2030 |
| Betrieb ab dem 1. Juli 2026 | PUE höchstens 1,2, im Jahresmittel innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme | Inbetriebnahme |
| Betrieb ab dem 1. Juli 2026 | Anteil wiederverwendeter Energie nach DIN EN 50600-4-6 mindestens 10 % | 1. Juli 2026 |
| Betrieb ab dem 1. Juli 2027 und 2028 | Geplanter Anteil wiederverwendeter Energie 15 % und 20 % | 1. Juli 2027 und 2028 |
EnEfG § 11, für Rechenzentren ab 300 kW nicht redundanter Nennanschlussleistung. Strom für Anlagen, die nur Abwärme aufwerten, zählt bei neuen Rechenzentren nicht in die PUE. Eine Vorgabe zur Lufteintrittstemperatur enthält das geltende Gesetz nicht.
Kältemittel und Glykol im Betrieb
Seit dem 17. April 2026 gilt die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Für Anlagen, die nach dem 30. Juni 2008 errichtet wurden, begrenzt sie den spezifischen Kältemittelverlust im Normalbetrieb auf 3 % bei Füllmengen unter 10 kg, 2 % bei 10 bis 100 kg und 1 % darüber. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur Personen mit Sachkundebescheinigung und Betriebe mit Unternehmenszertifikat ausführen, und der Betreiber stellt sicher, dass die Dichtheitskontrollen zertifiziertes Personal übernimmt.
Ethylenglykol und Propylenglykol sind wassergefährdend der Klasse 1. Gewerbliche Kälteanlagen mit solchen Gemischen fallen unter die AwSV, außer oberirdischen Anlagen bis 0,22 m³ außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten, und bis 100 m³ gilt Gefährdungsstufe A. Ein Rückkühler im Freien braucht keine Rückhaltung, wenn eine Leckage die Pumpe stoppt und Alarm auslöst, das Gemisch Klasse 1 hat und die Fläche befestigt ist. Das Niederschlagswasser dieser Fläche geht dann in den Schmutz- oder Mischwasserkanal.
Angaben für ein belastbares Angebot
- Geräteart und Anzahl der Geräte
- Kälteleistung je Gerät und gesamt, in kW
- Vorlauf- und Rücklauftemperatur oder Volumenstrom und Grädigkeit der CDU
- Wärmeabfuhr: Kaltwasser, Direktverdampfung oder freie Kühlung
- Redundanz und ein Kältemittel, falls die Spezifikation eines vorgibt
- Inbetriebnahmejahr des Rechenzentrums, weil davon der PUE-Grenzwert abhängt
- Wasser-Glykol-Gemisch und Aufstellort der Rückkühler, wegen der AwSV
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