Rechenzentrum

Kühlung für das Rechenzentrum

Für die Kühlung im Rechenzentrum spezifizieren Sie Präzisionsklimageräte, In-Row-Kühler, Kaltwassersätze und Kühlmittelverteiler für die Flüssigkeitskühlung nach Kälteleistung, Temperaturen und Redundanz.

Gerät
CRAH, CRAC, In-Row, Rücktürkühler, CDU, Kaltwassersatz
Kälteleistung
kW abgeführte Wärmeje Gerät und gesamt
Wärmeübertragung
Kaltwasser, Direktverdampfung, Flüssigkeit
Temperaturen
Vorlauf und Rücklaufoder der CDU-Kreislauf
Redundanz
N+1 oder 2Nnach dem Planungskonzept

Die Kühlung spezifizieren Sie nach Wärmelast und Temperaturen. Bei luftgekühlten Räumen zählen Zuluft- und Rücklufttemperatur. Bei flüssigkeitsgekühlten Racks zählen der Sekundärkreislauf, den der Kühlmittelverteiler versorgt, sein Volumenstrom und seine Grädigkeit zum Kühlwasser des Gebäudes.

Über das Kältemittel entscheidet heute neben der Planung auch das Recht. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Kaltwassersätze über 12 kW nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Kältemittel ein Treibhauspotenzial von 750 oder mehr hat. Ausgenommen sind Fälle, in denen Sicherheitsvorschriften am Standort ein solches Kältemittel erfordern. Präzisionsklimageräte, Rücktürkühler, Flüssigkeit-Flüssigkeit-CDU und Trockenkühler enthalten selbst kein fluoriertes Gas. Die Regel trifft den Kaltwassersatz oder Verflüssigersatz dahinter.

Was festzulegen ist

MerkmalÜbliche OptionenBestimmt durch
GerätCRAH, CRAC, In-Row, Rücktürkühler, CDU, Kaltwassersatz, TrockenkühlerRaumaufteilung und Rackdichte
KälteleistungkW je Gerät und gesamt, bei festgelegten TemperaturenIT-Last und Wachstum
RackdichtekW je RackLuft- oder Flüssigkeitskühlung und Größe der CDU
KühlmittelWasser, Wasser-Glykol, dielektrische FlüssigkeitRackplattform und Kühlwasser des Gebäudes
WärmeübertragungKaltwasser, Direktverdampfung, direkte FlüssigkeitskühlungAuslegung von Kälteanlage und Rack
TemperaturenZu- und Rückluft oder Vor- und Rücklauf des WassersAuslegungsbereich
CDU-KreislaufVolumenstrom in l/min, GrädigkeitDie flüssigkeitsgekühlten Racks
RedundanzN+1, 2NVerfügbarkeitskonzept

Kältemittelgrenzen für neue Geräte in der EU

GerätVerboten abKältemittel mit Treibhauspotenzial
Kühler (Kaltwassersätze) über 12 kW1. Januar 2027750 oder mehr
In sich geschlossene Klimaanlagen (Monoblock), über 12 bis 50 kW1. Januar 2027150 oder mehr
In sich geschlossene Klimaanlagen über 50 kW1. Januar 2030150 oder mehr
Splitsysteme über 12 kW1. Januar 2029; 1. Januar 2033750 oder mehr; danach 150 oder mehr

Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV, Nummern 7, 8 und 9, Inverkehrbringen. Jede Nummer enthält eine Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort Kältemittel mit niedrigerem Treibhauspotenzial ausschließen.

Was das Energieeffizienzgesetz von der Kühlung verlangt

RechenzentrumAnforderungAb
Betrieb vor dem 1. Juli 2026PUE höchstens 1,5 im Jahresmittel1. Juli 2027
Betrieb vor dem 1. Juli 2026PUE höchstens 1,3 im Jahresmittel1. Juli 2030
Betrieb ab dem 1. Juli 2026PUE höchstens 1,2, im Jahresmittel innerhalb von zwei Jahren nach InbetriebnahmeInbetriebnahme
Betrieb ab dem 1. Juli 2026Anteil wiederverwendeter Energie nach DIN EN 50600-4-6 mindestens 10 %1. Juli 2026
Betrieb ab dem 1. Juli 2027 und 2028Geplanter Anteil wiederverwendeter Energie 15 % und 20 %1. Juli 2027 und 2028

EnEfG § 11, für Rechenzentren ab 300 kW nicht redundanter Nennanschlussleistung. Strom für Anlagen, die nur Abwärme aufwerten, zählt bei neuen Rechenzentren nicht in die PUE. Eine Vorgabe zur Lufteintrittstemperatur enthält das geltende Gesetz nicht.

Kältemittel und Glykol im Betrieb

Seit dem 17. April 2026 gilt die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Für Anlagen, die nach dem 30. Juni 2008 errichtet wurden, begrenzt sie den spezifischen Kältemittelverlust im Normalbetrieb auf 3 % bei Füllmengen unter 10 kg, 2 % bei 10 bis 100 kg und 1 % darüber. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur Personen mit Sachkundebescheinigung und Betriebe mit Unternehmenszertifikat ausführen, und der Betreiber stellt sicher, dass die Dichtheitskontrollen zertifiziertes Personal übernimmt.

Ethylenglykol und Propylenglykol sind wassergefährdend der Klasse 1. Gewerbliche Kälteanlagen mit solchen Gemischen fallen unter die AwSV, außer oberirdischen Anlagen bis 0,22 m³ außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten, und bis 100 m³ gilt Gefährdungsstufe A. Ein Rückkühler im Freien braucht keine Rückhaltung, wenn eine Leckage die Pumpe stoppt und Alarm auslöst, das Gemisch Klasse 1 hat und die Fläche befestigt ist. Das Niederschlagswasser dieser Fläche geht dann in den Schmutz- oder Mischwasserkanal.

Angaben für ein belastbares Angebot

  1. Geräteart und Anzahl der Geräte
  2. Kälteleistung je Gerät und gesamt, in kW
  3. Vorlauf- und Rücklauftemperatur oder Volumenstrom und Grädigkeit der CDU
  4. Wärmeabfuhr: Kaltwasser, Direktverdampfung oder freie Kühlung
  5. Redundanz und ein Kältemittel, falls die Spezifikation eines vorgibt
  6. Inbetriebnahmejahr des Rechenzentrums, weil davon der PUE-Grenzwert abhängt
  7. Wasser-Glykol-Gemisch und Aufstellort der Rückkühler, wegen der AwSV

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